Der französische Club Nizza kann Ben Arfa nicht anmelden
Nizza wurde von der FIFA daran gehindert, Neuzugang Hatem Ben Arfa zu verpflichten.
Der Spielmacher, der nach seiner Entlassung aus Newcastle ein Free Agent war, wechselte letzten Montag zu Le Gym, stand aber beim Sieg am Samstag gegen Lorient nicht zur Verfügung, da er auf die Freigabe für die Länderspiele wartete.
Das Problem lag an einer Klausel im FIFA-Transferreglement, die besagt, dass ein Spieler in derselben Saison nicht für mehr als zwei Vereine spielen darf.
In Artikel 5.3 des FIFA-Reglements zum Status und Transfer von Spielern heißt es:
„Spieler dürfen während einer Saison bei maximal drei Vereinen registriert sein.“ „In diesem Zeitraum ist der Spieler nur berechtigt, offizielle Spiele für zwei Vereine zu bestreiten.“
Ben Arfa bestritt auf Leihbasis acht Einsätze bei Hull – und ein Auftritt für Newcastles U21-Auswahl zu Beginn der Saison wurde von der FIFA als „offizielles“ Spiel eingestuft.
In einer Erklärung auf der offiziellen Website von Nizza heißt es:
„OGC Nizza hat eine Kopie einer Korrespondenz der FIFA an den FFF (Französischer Fußballverband) erhalten. Der internationale Verband antwortete auf die Frage des französischen Verbandes zu einem Spiel von Hatem Ben Arfa gegen die U21-Nationalmannschaft von Newcastle.
„Entgegen der Position des englischen Fußballverbandes scheint es, dass für die FIFA das Spiel in der U21 Professional Development League „als offiziell im Sinne des Reglements anzusehen ist“ und „daher bei der Entscheidung berücksichtigt werden muss.“ die Anwendung von Artikel 5.3 der Verordnung über den Status und den Transfer von Spielern.